Finanzielles
Beiträge
- A-Mitglieder (ab dem Jahr des 26. Geburtstags)
- 88,00 € Jahresbeitrag
- 44,00 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- B-Mitglieder (Partner*innen von A-Mitglied mit gemeinsamer Adresse und Kontonummer, aktive Bergwachtmitglieder, Senioren ab dem Jahr des 71. Geburtstags -auf Antrag-, mindestens 50 % Schwerbehinderung -Nachweis bitte zukommen lassen-)
- 50,00 € Jahresbeitrag
- 25,00 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- C-Mitglied (Vollmitglied bei einer anderen Sektion)
- 34,00 € Jahresbeitrag
- 17,00 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- D-Mitglied: (Junior ab dem Jahr des 19. Geburtstags)
- 52,00 € Jahresbeitrag
- 26,00 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- K/J-Mitglied: (Kinder/Jugendliche bis einschließlich des Jahres des 18. Geburtstags)
- 20,20 € Jahresbeitrag
- 10,10 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- Familienbeitrag (Familien, bei denen beide Elternteile DAV-Mitglied sind, bezahlen einen A- und einen B-Beitrag. Alle Kinder sind bis zum Jahr des 18. Geburtstags beitragsfrei)
- 138,00 € Jahresbeitrag
- 69,00 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- Alleinerziehende*r: Kinder/Jugendliche bis einschließlich des Jahres des 18. Geburtstags von Alleinerziehenden -auf Antrag-)
- 7,20 € Jahresbeitrag
- 3,60 € unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
Aufnahmegebühren
- 20,00 € einmalig für die ganze Familie
- 10,00 € für behinderte Menschen
- 0,00 € bis einschließlich des Jahres des 13. Geburtstags als Einzelmitglied
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei einer Neuaufnahme ist der volle Jahresbeitrag (ab 01.09. der halbe Jahresbeitrag) zu entrichten. Der Austritt eines Mitgliedes ist bis jeweils zum 30. September der Sektion mitzuteilen, damit er zum Folgejahr wirksam wird. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Anfang Januar des Jahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt. So lange ist der Ausweis vom Vorjahr gültig.