Corona Infos

Aktuelles Sektion

Jede Veranstaltung in der Sektion muss einzeln auf ihre Durchführbarkeit unter Corona-Bedingungen hin geprüft werden.
Ebenso im Anhang eine Vorlage zur Abfrage bei Veranstaltungs-Teilnehmenden. Diese ebenfalls bei Bedarf auf die Sektion anpassen.

Weitere Aktualisierungen :

Fahrgemeinschaften in Bayern sind wieder erlaubt.
Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstands mitfahren, wird jedoch dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.
Der entsprechende Passus findet sich unter „Fahrgemeinschaften“ unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

Für Fahrgemeinschaften in Österreich gilt aktuell:
„Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Gleiches gilt auch für Taxis und taxiähnliche Betriebe.“

Neuste Entwicklungen zur Situation auf bayerischen Hütten finden sich hier:
https://www.alpenverein.de/der-dav/presse/presse-aktuell/corona-update-die-lage-auf-den-bayerischen-huetten-entspannt-sich_aid_35079.html

Ein Artikel zum Infektionsrisiko durch Bergsportmaterial findet sich hier:
https://www.alpenverein.de/bergsport/sicherheit/klettern/corona-infektionsrisiko-durch-bergsportmaterial_aid_35025.html

Tagesaktuelle Reisewarnungen finden sich auf der Seite des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Informationen zur Haftung bei einem Corona-Fall im Kontext eines Sportangebots hat beispielsweise der Landessportbund Hessen unter dem Punkt „Haftung“ zusammengefasst:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/

Outdoor Touren, Wanderungen und Kurse 2020:

  • An der frischen Luft (im öffentlichen Raum oder auf einer Freiluftsportanlage) ist der Trainingsbetrieb ab dem 30. Mai wie folgt zulässig:
  • Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen, ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen. (Bitte dabei die Gruppengrößen für die einzelnen Aktivitäten gemäß dem Leitfaden Ausbildung beachten)
  • kontaktfreie Durchführung,
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
  • keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumlichkeiten Maskenpflicht.
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen
  • keine Zuschauer.
  • Außerdem muss jeder Teilnehmer eine „Selbstauskunft“ ausfüllen.
  • Die Bibliothek hat wie gewohnt dienstags von 17-19 Uhr auf.